Die neue europäische Norm DIN EN15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion Ihrer Regaleinrichtungen durch eine fachkundige Person. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. Paragraph 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach Paragraph 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Der Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt, die im Mai 2007 im Beuth-Verlag erschienen ist. |
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Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
- Kostenlose Beratung
- Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen etc.
- Sichtkontrolle auf Einhaltung der BGR 234 der gewerblichen Berufsgenossenschaft.
- Sichtkontrolle von Regalbauteilen gemäß DIN EN 15635
- Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation
- Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau Inspektionsplakette
- Prüfbericht
Weitere Informationen entnehmen bitte unserem Prospekt Regalinspektion